Anmeldung in Darmstadt
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Als neue Bewohnerin oder neuer Bewohner in Darmstadt sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen nach Einzug beim Bürgbüro anzumelden. Diese Anleitung erklärt Schritt für Schritt, was Sie brauchen und wo Sie hingehen — speziell für internationale Studierende und Gastwissenschaftler an der TU Darmstadt.
Warum ist die Anmeldung Pflicht?
Das Bundesmeldegesetz (§ 17 BMG) verpflichtet alle Personen, die eine Wohnung beziehen, sich beim zuständigen Bürgbüro anzumelden — unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsdauer. Die Meldebescheinigung ist Voraussetzung für:
- Eröffnung eines deutschen Bankkontos
- Beantragung der steuerlichen Identifikationsnummer
- Einschreibung an der TU Darmstadt oder h_da
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Verlängerung von Aufenthaltstiteln
- BAföG-Antrag (für Förderungsberechtigte)
Bürgbüros in Darmstadt
Hauptstelle Luisenplatz
Adresse: Luisenplatz 5A, 64283 Darmstadt
Öffnungszeiten: Mo–Mi + Fr 08:00–16:00 Uhr, Do 08:00–18:00 Uhr
Telefon: 06151 / 13-0
Zweigstelle Eberstadt
Adresse: Heidelberger Landstraße 11, 64297 Darmstadt-Eberstadt
Öffnungszeiten: Di + Do 09:00–16:00 Uhr
Benötigte Dokumente
- Reisepass oder Personalausweis (Original)
- Wohnungsgeberbesätigung — ausgefüllt und unterschrieben von Ihrem Vermieter (Pflichtdokument)
- Anmeldeformular — wird vor Ort gestellt oder kann vorab heruntergeladen werden
- Nicht-EU-Staatsangehörige: Gültiges Visum oder Aufenthaltstitel
Was ist eine Wohnungsgeberbesätigung?
Die Wohnungsgeberbesätigung (§ 19 BMG) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das Ihr Vermieter ausstellt. Es bestätigt, dass Sie tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen sind. Ohne dieses Dokument ist eine Anmeldung nicht möglich.
Das Formular enthält: Ihre neue Adresse, Ihr Name, das Einzugsdatum sowie Name und Unterschrift des Vermieters.
Nach der Anmeldung: Was erhalten Sie?
- Meldebescheinigung (sofort) — benötigt für Bankkonto, TU-Einschreibung, Versicherung
- Steuerliche Identifikationsnummer (per Post, ca. 2–3 Wochen) — automatisch zugestellt, kein Antrag nötig
- Rundfunkbeitrag-Brief — 18,36 €/Monat pro Haushalt (nicht pro Person). WG-Mitglieder zahlen gemeinsam einmal.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich mich auch für nur 3 Monate anmelden?
Ja. Die Meldepflicht gilt ab dem ersten Tag des Einzugs. Ausgenommen sind nur Touristen ohne festen Wohnsitz.
Was passiert, wenn ich die 14-Tage-Frist überschreite?
In der Praxis selten sofortige Konsequenzen, aber melden Sie sich schnellstmöglich an — Bankkonto und Krankenversicherung setzen die Meldebescheinigung voraus.
Kann ich mich ohne Termin beim Bürgbüro anmelden?
In manchen Fällen ja (Walk-in), aber Wartezeiten können 1–2 Stunden betragen. Ein Online-Termin ist verlässlicher.
Muss ich mich abmelden, wenn ich Darmstadt verlasse?
Ja — die Abmeldung (§ 17 BMG) ist Pflicht wenn Sie Deutschland verlassen oder umziehen. Sie ist kostenlos und oft ohne Termin möglich.
Bin ich als Erasmus-Student meldepflichtig?
Ja. Erasmus-Studierende, die in einer Wohnung (nicht im Hotel) wohnen, sind ebenfalls meldepflichtig.
CampusStay Darmstadt unterstützt Sie
Wir stellen Ihnen die Wohnungsgeberbesätigung automatisch bereit — kein zusätzlicher Aufwand. Fragen zur Anmeldung beantworten wir gerne.
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