← Alle Ratgeber

Steuererklärung für Studierende in Deutschland
Lohnt sich fast immer

Steuerunterlagen und Taschenrechner

Foto: Pexels / Mikhail Nilov

Viele internationale Studierende wissen nicht: Eine freiwillige Steuererklärung kann mehrere hundert Euro zurückbringen. Werkstudenten, Praktikanten und alle mit deutschen Einkünften sollten diese Chance nutzen.

Durchschnittliche Steuererstattung für Studierende in Deutschland: 800–1.500 € pro Jahr. Bei keiner Erklärung = kein Geld zurück.

👥 Wer sollte eine Steuererklärung machen?

Werkstudenten (Minijob bis 538 €/Mo oder Werkstudent bis 20h/Woche)

Fast immer lohnenswert. Der Arbeitgeber behält Lohnsteuer ein — über die Steuererklärung bekommst du den Großteil zurück, weil dein Jahreseinkommen als Student meist unter dem Steuersatz für Vollzeitbeschäftigte liegt.

Praktikanten mit Vergütung

Lohnt sich, wenn Lohnsteuer abgezogen wurde. Pflichtpraktika sind oft lohnsteuerfrei — aber freiwillige Praktika mit Vergütung unterliegen der Lohnsteuer.

Nur Stipendium / keine deutschen Einkünfte

Meist nicht nötig. Aber: Ausbildungskosten (Studiengebühren, Fachliteratur, Laptop) können als Verlust für Folgejahre vorgetragen werden — das lohnt sich nach dem Studium.

Nicht-EU-Studierende

Möglich, wenn du in Deutschland steuerpflichtig bist, d. h. mehr als 183 Tage pro Jahr in Deutschland aufhältst. Dann gilt deutsches Einkommensteuerrecht vollumfänglich.

📚 Grundbegriffe

BegriffErklärung
SteuerjahrKalenderjahr (1.1. – 31.12.)
Abgabefrist31. Juli des Folgejahres (für 2025 → 31. Juli 2026). Bei freiwilliger Erklärung: 4 Jahre rückwirkend möglich!
Grundfreibetrag 202411.784 € — auf diesen Betrag werden keine Steuern fällig
LohnsteuerklasseAls Student meist Klasse I. Die Steuer wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten.

💰 Was kann ich absetzen?

Studienkosten (Zweitstudium)

Studiengebühren, Fachliteratur, Computer (anteilig), Fahrtkosten zur Uni können als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: beim Erststudium nur als Sonderausgaben (begrenzt); beim Zweitstudium oder Masterstudium nach einer Berufsausbildung unbegrenzt als Werbungskosten.

Werbungskosten

Arbeitsmittel wie Laptop, Schreibtisch und Fachliteratur: pauschal 1.230 €/Jahr (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) oder nachgewiesen höher. Fahrtkosten zur Arbeit (0,30 €/km Entfernungspauschale).

Sonderausgaben

Krankenversicherungsbeiträge (GKV-Beiträge sind absetzbar!), Haftpflichtversicherungen, Spenden an steuerbegünstigte Organisationen.

Belege sammeln! Alle Quittungen für studienbezogene Ausgaben das ganze Jahr über aufbewahren — digital reicht. Buchquittungen, Laptop-Kassenbon, Abo-Belege: alles könnte absetzbar sein.

💻 ELSTER — die kostenlose Steuersoftware

elster.de ist die offizielle kostenlose Steuersoftware des deutschen Finanzamts. Du erstellst ein Konto, gibst deine Daten ein und sendest alles elektronisch ab.

📋 Schritt für Schritt — Steuererklärung einreichen

  1. Dokumente sammeln: Lohnsteuerbescheinigung (vom Arbeitgeber, Januar), Kontoauszüge, GKV-Beitragsbescheinigung (von der Krankenkasse), Studienbescheinigung
  2. ELSTER oder App: Konto anlegen, Daten eingeben, Belege digital hochladen
  3. Abschicken: Elektronisch — kein Papier nötig
  4. Warten: Steuerbescheid kommt per Post in 4–8 Wochen
  5. Bescheid prüfen: Einspruch möglich innerhalb von 1 Monat nach Erhalt
Lohnsteuerbescheinigung: Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir bis Ende Februar die Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr auszustellen. Fordere sie aktiv an, wenn sie nicht automatisch kommt.

💼 Minijob & Werkstudent — Besonderheiten

Minijob (bis 538 €/Mo)

Pauschal versteuert vom Arbeitgeber. Für dich als Arbeitnehmer keine eigene Steuererklärung zwingend nötig — aber: Wenn dein Jahreseinkommen insgesamt über dem Grundfreibetrag (11.784 €) liegt, solltest du trotzdem eine Erklärung machen.

Werkstudent (über 538 €/Mo, bis 20h/Woche im Semester)

Lohnsteuer wird einbehalten. Über die Steuererklärung bekommst du den Großteil zurück, weil als Student dein zu versteuerndes Jahreseinkommen oft unter dem Durchschnitt liegt.

Rentenversicherungspflicht

Werkstudenten sind nicht rentenversicherungspflichtig, solange sie während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien ist Vollzeit erlaubt.

20-Stunden-Grenze im Semester: Wer diese Grenze überschreitet, verliert den Werkstudentenprivileg und muss volle Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Im Zweifelsfall beim Arbeitgeber oder der Krankenkasse nachfragen.

❓ Häufige Fragen

Muss ich als internationaler Student Steuern zahlen?

Wenn Sie in Deutschland Einkommen haben und über dem Grundfreibetrag liegen: ja. Unter 11.784 €/Jahr Gesamteinkommen zahlen Sie in der Regel keine Einkommensteuer. Eine freiwillige Steuererklärung kann trotzdem sinnvoll sein, um bereits einbehaltene Lohnsteuer zurückzubekommen.

Kann ich auch rückwirkend für vergangene Jahre einreichen?

Ja! Bei freiwilliger Steuererklärung bis zu 4 Jahre rückwirkend. Also jetzt noch für 2021, 2022, 2023 und 2024 einreichen möglich.

Brauche ich einen Steuerberater?

Nicht zwingend. ELSTER (elster.de) ist kostenlos und direkt vom Finanzamt. Die AStA-Steuerberatung der TU Darmstadt ist günstig und speziell für Studierende.

Was ist eine Steuernummer?

Die Steuernummer wird vom Finanzamt automatisch vergeben — in der Regel nach der Anmeldung (Ummeldung). Nicht verwechseln mit der Steuer-ID (11-stellige bundesweit gültige Identifikationsnummer), die separat per Post zugesandt wird.

Kann ich mein Stipendium versteuern?

DAAD, Erasmus+ und die meisten deutschen Stipendien sind steuerfrei. Im Zweifelsfall beim Stipendiengeber direkt nachfragen.

Noch keine Wohnung in Darmstadt?

Vollmöblierte Studios ab €760/Mo. direkt am Campus — Glasfaser, Induktionsküche, KNX Smart-Home. Jetzt unverbindlich anfragen:

💬 WhatsApp WeChat: Waiwah_YUNG
Oder Anfrageformular nutzen →